Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Miete des Studios erfolgt mit einer Basis-Ausstattung. Dem Mieter stehen dabei die folgende Einrichtung und Technik zur Verfügung:

- Studioraum (Standardfarbe weiß)
- Schminkplatz
- Profoto Blitzanlage (gegen Miete)
- Staive, Lichtformer, Grip, etc (gegen Miete)
- Hubwagen für Euro-Paletten
- Internetzugang über HighSpeed WLAN
- Konferenzbereich
- Kaffee- und Tee-Küche
- große Küche
- Sanitärbereich
- Musikanlage
- Sicherheitstechnik
- Parkplätze vor dem Studio
- Fahrradständer im Innenhof
- Raucherhof


Der Vermieter sichert zu, das Studio und die Technik in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

Die Mietzeit beginnt regulär um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Zum Ende der Mietzeit sichert der Mieter zu, das Studio besenrein in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

Abweichende Mietzeiten sind möglich, sollten aber vorab einvernehmlich abgestimmt werden. Wird die Mietzeit von 10 Stunden überschritten, wird jede angefangene Stunde als Overtime berechnet. Die Overtime-Stunde gilt als angefangen, wenn die ersten 15 Minuten verstrichen sind.

Der Mieter und die von ihm ins Studio eingelassenen Personen arbeiten auf eigene Gefahr. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten auf mögliche Gefahren hingewiesen und zu einem umsichtigen Verhalten angehalten werden.Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Elektrizität.

Die Benutzung der Leitern und Steighilfen sowie die Arbeit auf der Aufnahmebühne erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Studiowand wird standardmäßig mit weißem Anstrich übergeben. Machen Verschmutzungen einen Neuanstrich erforderlich, wird dieser mit 75,00 Euro berechnet.


Ein farbiger Anstrich der Hohlkehle ist möglich, muss aber zuvor mit dem Vermieter abgestimmt werden. Insbesondere die Wahl des Farbherstellers muss abgestimmt werden, damit es nicht zu Unverträglichkeiten kommt. Der Rückanstrich erfordert einen zweimaligen Anstrich mit weißer Farbe.

Der Mieter ist verantwortlich und haftbar für alle Personen, denen er in der Mietzeit Zutritt ins Studio erlaubt. Rauchen ist nur außerhalb des Studios im Raucherhof zulässig.

Ergänzende Bedingungen für Technikmiete:


Der Vermieter sichert den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe zu und der Mieter hat die Verpflichtung, sich hiervon bei Übergabe zu überzeugen. Mit seiner Unterschrift auf dem Leihformular bestätigt der Mieter die Einhaltung dieser Bedingungen und den Erhalt der Geräte in fehlerfreiem Zustand.


Der Vermieter haftet nicht für Produktionsausfälle, die durch den Ausfall seiner Technik entstehen.

Die Haftung ist auf die Erstattung der Mietkosten beschränkt.

Beschädigungen der Geräte und Funktionsstörungen, die bei der Rücknahme festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Festgestellte Mängel finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei Ausleihe schriftlich vermerkt wurden.
Treten während der Nutzung Störungen/Ausfälle auf, ist der Mieter angehalten, den Vermieter zu informieren, damit dieser den Fehler beheben oder für Ersatz sorgen kann.

Für 10 % auf die Ausleihgebühr erhält der Mieter Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 Euro. Für den Deckungsumfang gelten stets die Bedingungen unserer Geräteversicherung. Der Abschluss dieser Versicherung ist zwingend, wenn keine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung nachgewiesen wird, die Schäden an Leihgeräten mit einschließt. Glasbruch ist immer ausgeschlossen. Beschädigte Blitzröhren und Einstell-Lichter sind grundsätzlich vom Entleiher zu ersetzen.

Eine Weitergabe an Dritte, Verpfändung, Weiterverkauf, Sicherheitsübereignung oder ähnliches sind unzulässig und strafbar.
Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.


In Zweifelsfällen gilt österreichisches Recht.

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